Ab wann müssen Eier gestempelt werden?
Hier findest Du eine übersichtliche Tabelle, ab wann ein Betrieb sich gem. § 1 Abs. 2 des LegRegG registrieren lassen muss, ab wann eine Verwendung des Erzeugercodes für Eier verpflichtend ist und ob eine Registrierung der Packstelle notwendig ist.
Quelle: LANUV 2022

Was gibt es darüber hinaus zu beachten?
Sobald Du deine Eier an der Produktionsstätte nach Gewichts- oder Güteklassen sortierst oder abpackst, ist eine Registrierung Deines Betriebes als Packstelle erforderlich und die Verwendung des Erzeugercodes auf dem Ei wird für Dich verpflichtend. Du musst Deine Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortieren und verpacken, sobald diese an Wiederverkäufern abgegeben werden.
Vertreibst Du deine Eier auf einem öffentlichen Markt oder werden sie im Verkauf an der Tür bzw. an der eigenen Produktionsstätte direkt an den Endverbraucher abgegeben, bist Du von der Sortierpflicht befreit. Allerdings dürfen diese Eier dann nicht mit Güte- und Gewichtsklasse bezeichnet werden und nur offen auf Lagen oder lose angeboten werden.
Auch wenn keine Sortierung nach Güte- und Gewichtsklassen erfolgt, musst Du beim Verkauf deiner Eier auf einem örtlichen, öffentlichen Markt mit dem Erzeugercode versehen. Dies gilt jedoch nicht für den Verkauf von unsortierten Eiern an der Tür im Erzeugergebiet (im Umkreis von nicht mehr als 100 km vom Ort der Produktionsstätte z.B. Verkaufswagen), die direkt an den Endverbraucher abgegeben werden.
Das Aufbringen des Erzeugercodes kann mit einem Stempel per Hand erfolgen. Der Stempelabdruck muss lesbar und fehlerfrei sein, wobei 20 % Abweichungen toleriert werden.
Die Kennzeichnung richtet sich bei der Abgabe von unsortierten Eiern an den Endverbraucher im Rahmen der Selbstvermarktung an der eigenen Produktionsstätte oder im Verkauf an der Haustür nur nach den allgemeinen Vorgaben der Preisangabenverordnung.
Dabei sind folgende Kennzeichnungselemente anzugeben:
- Name und Anschrift des Erzeugers
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Preis
Beim Lose-Verkauf auf Wochenmärkten und in Hofläden sind auf einem Schild auf oder neben den Eiern folgende Angaben zu machen:
- Art der Legehennen-Haltung: Freilandhaltung/Bodenhaltung/ökologische bzw. biologische Erzeugung
- Güteklasse A
- Gewichtsklasse XL, L, M oder S
- Mindesthaltbarkeitsdatum
- Erklärung des Erzeugercodes
Eine Packstellenzulassung ist notwendig, sobald ein Erzeuger seine Eier in Kleinverpackungen vermarktet. Allerdings müssen Eier der Güteklasse A immer mit dem Erzeugercode gekennzeichnet werden.
Lediglich unsortierte Eier, wenn der Erzeuger sie an der Produktionsstätte oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgibt und die nicht der Güteklasse A entsprechen oder nach Gewichtsklassen sortiert sind, müssen nicht gestempelt werden. Grundsätzlich gilt die Regel, dass zugekaufte Eier immer mit dem Erzeugercode des jeweiligen Erzeugers gekennzeichnet sein müssen.
Du möchtest mehr über den Erzeugercode erfahren? Dann lies dir gerne unseren Blog-Beitrag: „Was steht auf dem Ei? Kennzeichnung, Güte- und Gewichtsklassen von Eiern“ in Ruhe durch.
Welche Ausnahmen gibt es?
Bei Eiern der Güteklasse B ist es nicht zwingend notwendig diese mit dem Erzeugercode zu versehen, hier kann stattdessen das Zeichen „B“ in einem Kreis oder ein farbiger Punkt gestempelt werden. Bruteier werden mit einem schwarzen Punkt gekennzeichnet.
Werden unsortierte Eier aus der eigenen Erzeugung ab Hof oder im Verkauf an der Tür im Erzeugergebiet (im Umkreis von nicht mehr als 100 km vom Ort der Produktionsstätte z.B. Verkaufswagen) direkt an den Endverbraucher abgegeben, wird der Erzeugercode nicht benötigt.
Quelle: LANUV 2022
Welche Regelungen gelten für die Vermarktung von Eiern über Eierautomaten?
Grundsätzlich dürfen Eier ungestempelt und ohne Angabe der Güte- und Gewichtsklasse in Eierautomaten vermarktet werden. Allerdings muss der Automat in direkter Nähe zum Betrieb stehen. Bei Freilandhaltung in Mobilställen ist das Aufstellen des Verkaufsautomaten auch auf der Grünlandfläche möglich.
Die Vermarktung unsortierter Eier darf nur „offen“ erfolgen, beispielsweise in einem Körbchen oder offenem Eierhöcker. Klein- und Umverpackungen sind ungestempelt nicht gestattet, jedoch darf ungekennzeichnetes Verpackungsmaterial dem Kunden zur Nutzung bereitgestellt werden.
Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (höchstens 28 Tage nach dem Legedatum: TT.MM.) ist vorgeschrieben und der Verbraucherhinweis: „Eier nach Kauf bei Kühlschranktemperatur aufbewahren“ muss ebenfalls ausgewiesen sein, da Eier die einmal gekühlt gelagert wurden, kontinuierlich bis zum Verzehr oder zur Zubereitung gekühlt werden müssen.
Aus diesen ganzen Gründen ist die Direktvermarktung von sortieren Eiern im Verkaufsautomaten vorteilhafter. Jedoch sollten Erzeuger in jedem Fall Kontakt mit dem örtlichen Veterinäramt aufnehmen und die persönliche Situation vor Ort schildern. Hier gibt es oft Spielraum für einige Entscheidungen nach eigenem Ermessen der Veterinärämter.
Die räumliche Nähe des Verkaufsautomaten zum Betrieb ist bei sortieren Eiern nicht mehr erforderlich.
Jedoch muss auch hier der Verbraucherhinweis: „Eier nach Kauf bei Kühlschranktemperatur aufbewahren“, wenn der Verkaufsautomat eine integrierte Kühlung hat, ausgewiesen sein.
Quelle: LANUV 2022

Mindestanforderungen für Eier der Güteklasse „A“?
Eier der Güteklasse „B“ dürfen nur an die Nahrungsmittelindustrie oder an die „Nicht-Nahrungsmittelindustrie“ geliefert werden. Welche Eier genau die Qualitätsmerkmale der Güteklasse „A“ erfüllen verdeutlicht Dir folgende Übersicht.
Quelle: LANUV 2022
Ab wann gelten Eier bei der Abgabe an den Endverbraucher als sortiert?
Werden Eier mit einer mechanischen Vorrichtung z.B. mit einer Sortieranlage sortiert und/oder unter der Verwendung der Begriffe aus den Vermarktungsnormen z.B. „klein“, „mittel“, „groß“, „S“, „M“, „L“ auf dem Markt, ab Hof oder an der Tür abgegeben, musst Du deine Eier mit dem Erzeugercode kennzeichnen und die Zulassung für Deine Packstelle ist in diesen Fällen zu beantragen.
Eier gelten als unsortiert, wenn sie nach Augenschein per Hand in verschiedenen Preisgruppen (z.B. 0,25 € oder 0,30 €) sortiert werden und fallen nicht unter die Kennzeichnungsvorschriften der Vermarktungsnormen für Eier.
Quelle: LANUV 2022

Der Verkauf von Eiern
Oft stellt sich auch die Frage ob Eier teils unsortiert und teils sortiert abgegeben werden dürfen. Das ist definitiv erlaubt. Du kannst deine Eier aus eigener Erzeugung unsortiert an den Endverbraucher und sortierte und ordnungsgemäß gekennzeichnete Eier an Wiederverkäufern abgeben.
Jedoch dürfen nicht alle Eier dem Endverbraucher ohne Weiteres präsentiert werden. Die Eier, die dem Kunden zum Kauf angeboten werden, müssen unmittelbar nach dem Legen bis zur Abgabe an den Verbraucher sauber, unbeschädigt, trocken und frei von Fremdgerüchen gehalten werden.
Sie müssen ebenso wirksam gegen Stöße und vor Sonneneinstrahlung geschützt werden. Sie dürfen weder gewaschen noch anderweitig gereinigt worden sein. Generell sollten die Eier bei gleichbleibenden und nicht zu niedrigen Temperaturen gelagert und transportiert werden.
Sobald Eier einmal gekühlt gelagert werden, müssen sie kontinuierlich bis zum Verzehr oder zur Zubereitung gekühlt werden. Durch einen Temperaturanstieg bildet sich nämlich Kondenswasser auf der Schale und die natürliche Schutzschicht wird geschädigt, so dass Keime in das Innere gelangen können.
Eier dürfen nach Ablauf des 21. Tages nach dem Legen nicht mehr an Verbraucher abgegeben werden. Wenn die allgemeinen lebensmittelhygienischen Anforderungen beachtet und die Eier nicht nach Güteklassen sortiert werden, dürfen Knickeier aus eigener Erzeugung dem Endverbraucher angeboten werden. Verpackungen bzw. Umhüllungen, die für Lebensmittel wiederverwendet werden sollen, müssen leicht zu reinigen und nötigenfalls zu desinfizieren sein. Pappkartons erfüllen diese Bedingungen nicht und dürfen somit nicht wiederverwendet werden.
Quelle: LANUV 2022
Unser Fazit
Das Thema „Vermarktungsnormen für Eier“ ist eine komplexe und uninteressante Angelegenheit für Eiererzeugerbetriebe. Wenn Du dich jedoch frühzeitig mit diesem Thema beschäftigst und Dir die Frage stellst, wo und über welche Wege Du deine Eier verkaufen möchtest, steht deinem Vertrieb nichts im Weg.
Jede betriebsinterne Umstellung sollte im Vorfeld gut durchdacht sein und jeder neue Vertriebsweg stellt Dich vor neuen Herausforderungen.
Dabei kann Dir dieser Blogbeitrag bei den ersten Schritten behilflich sein. Außerdem schadet es nicht, das Legehennenbetriebsregistergesetz in Ruhe durchzulesen. Bei weiteren Fragen kann auch das zuständige Veterinäramt zur Seite gezogen werden oder Du meldest Dich direkt bei uns!
Wir versuchen Deine Frage bestmöglich zu beantworten!
Quellen:
LANUV (2022), Information zu den Vermarktungsnormen Eier https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/agrar/dok/download/ Information_ueber_die_Kennzeichnungs_und_Buchfuehrungspflichten _fuer_Erzeuger.pdf (Zugriff: 21.12.2022)
