farmermobil GmbH Logo

Haltung von 350 oder mehr Legehennen

Du hältst bereits 350 oder mehr Legehennen oder Du möchtest in Zukunft deinen Bestand erweitern, dann solltest Du dich im Vorfeld über einige Dinge informieren.

Die wichtigsten Fakten haben wir für Dich in dieser Beitragsserie zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis

Laden…

Vor welchen speziellen Aufgaben stehen Betriebe, wenn sie 350 oder mehr Legehennen zur Eierproduktion halten?

Sobald 350 oder mehr Legehennen gehalten werden, wird eine Registrierung des Stalles erforderlich, jedoch ist die Verwendung des Eier-Codes auf dem Ei noch nicht verpflichtend. Informationen zum Erzeugercode und wann dieser verpflichtend wird, findest Du in unseren Blogbeiträgen.

Außerdem musst Du gemäß Geflügel-Salmonellen-Verordnung dein Stall durch eigene Kontrolle auf das Vorkommen von Salmonellen untersuchen, sobald Du mindestens 350 Legehennen zur Eierproduktion hältst. Diese Regelung gilt auch für Mobilstallbetreiber, allerdings unabhängig von der Tieranzahl in einzelnen Herden.

Durch die gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen mikrobiologischen Untersuchungen im Legehennenstall kann ein Salmonellenbefall frühzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen sofort getroffen werden.

Quelle: LANUV 2022


Was sind denn Salmonellen?!

Was sind eigentlich Salmonellen? Salmonellen sind Bakterien, die bei vielen Tierarten, aber auch bei Menschen vorkommen können.

Häufig werden Menschen durch den Verzehr von kontaminiertem Geflügelfleisch und seltener auch durch mit Salmonellen belasteten Eiern infiziert. Damit die Salmonellen-Infektion überwacht und bekämpft werden kann, sind diverse rechtliche Vorschriften zu beachten

Was ist bei der Einstallung von Junghennen zu beachten?

Um Infektionen vorbeugen zu können, solltest Du vor der Einstallung von Junghennen einige Dinge beachten.

Unteranderem sollten die Junghennen während der Aufzucht gegen S. Enteritidis geimpft und als Junghenne vor der Umstallung in den Legebetrieb mit negativem Ergebnis auf S. Enteritidis und S. Typhimurium untersucht worden sein.


Wann und wie häufig müssen Proben zur Untersuchung entnommen werden?

Sobald Deine Herde 24 Wochen (+/- zwei Wochen) alt ist, musst Du die ersten Proben zur Salmonellenkontrolle entnehmen. Die Probenahme muss im Abstand von jeweils maximal 15 Wochen wiederholt werden. Dabei solltest Du beachten, dass eine Salmonellenkontrolle nicht unmittelbar nach einem Antibiotika-Einsatz durchgeführt werden sollte. Denn eine Herde gilt beim Nachweis antimikrobieller Substanzen unabhängig vom Untersuchungsergebnis als Salmonellen-positiv.


Welche Proben werden entnommen und wie?

Die Proben sollten generell vom zuständigen und fachkundigen Personal z.B. eingewiesener Tierbetreuer entnommen werden. Dabei werden alle zugänglichen Stallbereiche mit befeuchteten Stiefelüberziehern aus saugfähigem Material begangen.

Es sind zwei Paar Überzieher je Stall zu verwenden. Diese werden mit dem daran haftenden Material z.B. Kot und Stallstaub in saubere und eindeutig beschriftete Behälter z.B. Plastiktüte verpackt, gekühlt und innerhalb eines Tages an eine zuständige Untersuchungseinrichtung versandt.

Anstelle der Stiefelüberzieher kannst Du in Abstimmung mit dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt auch Kotproben zur Untersuchung einsenden.


Was passiert, wenn in einer Probe Salmonellen nachgewiesen wurden?

Sobald bei der betriebseigenen Kontrolle S. Enteritidis oder S. Typhimurium nachgewiesen worden sind, musst Du das zuständige Veterinäramt informieren. Daraufhin wird eine amtliche Nachuntersuchung durchgeführt.

Sobald das negative Ergebnis der amtlichen Untersuchung vorliegt, dürfen Hühner und Eier wieder verbracht werden. Wird das Ergebnis der betriebseigenen Kontrolle durch die amtliche Untersuchung bestätigt, dürfen Eier aus der betroffenen Herde nur noch unmittelbar zur Verarbeitung in ein Eiproduktewerk verbracht oder unschädlich entsorgt werden.


Was muss beachtet werden, wenn der Betrieb um einen Stall erweitert werden soll?

Erweiterst Du deinen Betrieb um einen weiteren Stall, sollten im Vorfeld gewisse Dinge beachtet werden. Unteranderem ist dieser erst zulässig, wenn Du den Stall vor der ersten Aufstallung der zuständigen Behörde angezeigt hast. Für jeden weiteren Stall wird eine weitere Kennnummer benötigt. Dabei ist auch der Standort der einzelnen Ställe des Betriebes unter Beifügung eines Lageplans und das jeweilige Haltungssystem anzugeben. Bei Deinem Erzeugercode wird sich jedoch lediglich die letzte Kennziffer ändern, da es sich hier um die Stallnummer handelt.

Dir können auf Anfrage für einen Stall, der die Anforderungen an mehrere Haltungssysteme erfüllt, mehrere Kennnummern – die sich lediglich in der Angabe zum Haltungssystem unterscheiden – mitgeteilt werden. Jedoch darf zur gleichen Zeit pro Stall nur eine Kennnummer zur Kennzeichnung der Eier genutzt werden. Den Wechsel des Haltungssystems musst Du mindestens zwei Tage vor der Umstellung schriftlich oder elektronisch anzeigen, erst dann darfst Du eine andere als die bisher verwendete Kennnummer zur Kennzeichnung der Eier verwenden.

Änderungen hinsichtlich der notwendigen Angaben müssen unverzüglich der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. Weitere erforderliche Angaben können dem LegRegG entnommen werden.

Sollte durch den zusätzlichen Stall die Legehennen-Anzahl 1.000 oder mehr betragen, wird die Herde einmal pro Jahr und Betrieb, im Zeitraum 8 – 4 Wochen vor dem Ende des Produktionszyklus einer amtlichen Kontrolle unterzogen. In Betrieben mit mehreren Beständen bzw. Betriebsabteilungen ist eine Herde pro Bestand/Betriebsabteilung zu untersuchen.

Quelle: LegRegG 2022


Unser Fazit

Sobald Du 350 oder mehr Legehennen hältst, gibt es einige Dinge zu beachten. Damit Du gut vorbereitet bist, solltest Du dir im Vorfeld Gedanken zu den Vorschriften machen.

In dem vergangenen Beitrag über die „Vermarktungsnormen für Eier“ findest Du eine übersichtliche Tabelle, ab wann ein Betrieb sich gem. § 1 Abs. 2 des LegRegG registrieren lassen muss, ab wann eine Verwendung des Erzeugercodes für Eier verpflichtend ist und ob eine Registrierung der Packstelle notwendig ist. Auch die Tierzahl im Betrieb spielt hier – wie oben erwähnt – eine wichtige Rolle.

Bei Fragen kannst Du dich gerne bei uns melden!

Quelle: Legehennenbetriebsregistergesetz (2022), https://www.gesetze-im-internet.de/legregg/__3.html (Zugriff: 21.12.2022)

Was ist der farmerblog?

Wir informieren Dich über aktuelle und wichtige Themen rund um Deine mobile Legehennenhaltung. Sei immer auf den neuesten Stand und bilde Dich selbst mithilfe unserer Blogbeiträge weiter!

Die Informationen stammen von glaubwürdigen und seriösen Quellen, sowie aus Erfahrungsberichten von unseren Kunden, externen Fachleuten und Experten aus dem farmermobil-Haus.

Wir stehen Dir bei weiteren Fragen gerne zur Seite.

Diesen Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Angebot anfordern

Angebot erhalten

Sende uns Deine unverbindliche Anfrage zu dem mobilen Hühnerstall Deiner Wahl. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Dir in Verbindung.

Wir freuen uns auf Deinen Kontakt!

Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail (siehe Kontaktdaten) widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.