Vermarktungsnormen für Eier

„Ich muss meine Eier mit einem Erzeugercode versehen, weil ich 350 oder mehr Legehennen halte.“ … Dieser Mythos hält sich landesweit sehr hartnäckig und viele Erzeuger/-innen kennen die richtigen Normen der Eiervermarktung nicht… verständlich, bei der Komplexität dieses Themas.

Aus diesem Grund verdeutlichen wir Dir hier auf eine verständliche und übersichtliche Art und Weise die wichtigsten Fakten und Inhalte zu den Vermarktungsnormen für Eier.

Erzeugerbetriebe, die sich dazu entschlossen haben, Legehennen zur Eiererzeugung zu halten, müssen sich im Vorfeld Gedanken über ihren Vertriebsweg machen. Möchte ich meine Eier ausschließlich über den eigenen Hofladen direkt an der Hofstelle oder an der Haustür vermarkten oder möchte ich meine Eier auch über Lebensmittel- bzw. Wochenmärkten oder über andere Wiederverkäufer vertreiben.

Diese und viele weitere Fragen solltest du Dir zu Beginn, um unabsichtliche und vermeidbare Fehler zu entgehen, stellen.

Inhaltsverzeichnis

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Ab wann müssen Eier gestempelt werden?

Hier findest Du eine übersichtliche Tabelle, ab wann ein Betrieb sich gem. § 1 Abs. 2 des LegRegG registrieren lassen muss, ab wann eine Verwendung des Erzeugercodes für Eier verpflichtend ist und ob eine Registrierung der Packstelle notwendig ist.

Quelle: LANUV 2022

Quelle: LANUV 2022

Was gibt es darüber hinaus bei den Vermarktungsnormen für Eier zu beachten?

Sobald du Eier an deiner Produktionsstätte nach Gewichts- oder Güteklassen sortierst oder abpackst, musst du deinen Betrieb als Packstelle registrieren lassen, und die Verwendung des Erzeugercodes auf den Eiern wird für dich verpflichtend. Du musst die Eier nach Güte- und Gewichtsklassen sortieren und verpacken, wenn du sie an Wiederverkäufer abgibst.

Möchtest du die Eier auf einem öffentlichen Markt vertreibst oder sie direkt an den Endverbraucher an der Tür oder an deiner eigenen Produktionsstätte verkaufen, bist du von der Sortierpflicht befreit. Allerdings darfst du diese Eier dann nicht mit Güte- und Gewichtsklasse bezeichnen und du darfst sie nur offen auf Lagen oder lose anbieten.

Güte- und Gewichtsklassen

Auch wenn du deine Eier nicht nach nach Güte- und Gewichtsklassen sortierst, musst du beim Verkauf deiner Eier auf einem örtlichen, öffentlichen Markt den Erzeugercode anbringen. Dies gilt jedoch nicht für den Verkauf von unsortierten Eiern an der Tür im Erzeugergebiet (im Umkreis von nicht mehr als 100 km vom Ort der Produktionsstätte, z.B. Verkaufswagen), die du direkt an den Endverbraucher abgibst.

Den Erzeugercodes kannst du mit einem Stempel per Hand auf dem Ei anbringen. Der Stempelabdruck muss lesbar und fehlerfrei sein. Es wird bis zu 20 % Abweichungen toleriert.

Die Kennzeichnung richtet sich bei der Abgabe von unsortierten Eiern an den Endverbraucher im Rahmen der Selbstvermarktung an der eigenen Produktionsstätte oder im Verkauf an der Haustür nur nach den allgemeinen Vorgaben der Preisangabenverordnung.


Dabei musst du folgende Kennzeichnungselemente angeben:

  • Name und Anschrift des Erzeugers
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Preis

Beim Lose-Verkauf auf Wochenmärkten und in Hofläden sind auf einem Schild auf oder neben den Eiern musst du folgende Angaben machen:

  • Art der Legehennen-Haltung: Freilandhaltung/Bodenhaltung/ökologische bzw. biologische Erzeugung
  • Güteklasse A
  • Gewichtsklasse XL, L, M oder S
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Erklärung des Erzeugercodes

Du benötigst eine Packstellenzulassung , sobald du deine Eier in Kleinverpackungen vermarktest. Allerdings musst du die Eier der Güteklasse A immer mit dem Erzeugercode kennzeichnen.

Deine Eier musst du nicht stempeln, wenn sie unsortiert sind und du sie an der Produktionsstätte oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgibst. Zudem darfst du Eier die nicht der Güteklasse A entsprechen oder nach Gewichtsklassen sortiert sind, nicht stempeln. Grundsätzlich gilt die Regel, dass du zugekaufte Eier immer mit dem Erzeugercode des jeweiligen Erzeugers kennzeichnen musst.

Du möchtest mehr über den Erzeugercode erfahren? Dann lies dir gerne unseren Blog-Beitrag: „Was steht auf dem Ei? Kennzeichnung, Güte- und Gewichtsklassen von Eiern“ in Ruhe durch.


Welche Ausnahmen gibt es?

Bei Eiern der Güteklasse B ist es nicht zwingend notwendig diese mit dem Erzeugercode zu versehen, hier kann stattdessen das Zeichen „B“ in einem Kreis oder ein farbiger Punkt gestempelt werden. Bruteier werden mit einem schwarzen Punkt gekennzeichnet.

Wenn du unsortierte Eier aus der eigenen Erzeugung ab Hof oder im Verkauf an der Tür im Erzeugergebiet (im Umkreis von nicht mehr als 100 km vom Ort der Produktionsstätte z.B. Verkaufswagen) direkt an den Endverbraucher abgeben willst, wird der Erzeugercode nicht benötigt.

Quelle: LANUV 2022


Welche Regelungen gelten für die Vermarktung von Eiern über Eierautomaten?

Grundsätzlich darfst du Eier ungestempelt und ohne Angabe der Güte- und Gewichtsklasse in Eierautomaten vermarkten. Allerdings muss der Automat in direkter Nähe zum Betrieb stehen. Bei Freilandhaltung in Mobilställen ist das Aufstellen des Verkaufsautomaten auch auf der Grünlandfläche möglich.

Unsortierte Eier darfst du nur „offen“ verkaufen, beispielsweise in einem Körbchen oder offenem Eierhöcker. Klein- und Umverpackungen sind ungestempelt nicht gestattet, jedoch darfst du ungekennzeichnetes Verpackungsmaterial dem Kunden zur Nutzung bereitstellen.

Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (höchstens 28 Tage nach dem Legedatum: TT.MM.) ist vorgeschrieben. Auf der Eierverpackung muss der Verbraucherhinweis: „Eier nach Kauf bei Kühlschranktemperatur aufbewahren“ ausgewiesen sein. Eier die einmal gekühlt gelagert wurden müssen kontinuierlich bis zum Verzehr oder zur Zubereitung gekühlt werden.

Das bedeutet das für deine Direktvermarktung

Wegen dieser Vermarktungsnormen für Eier ist die Direktvermarktung von sortieren Eiern im Verkaufsautomaten vorteilhafter. Du solltest jedoch in jedem Fall Kontakt mit dem örtlichen Veterinäramt aufnehmen und deine persönliche Situation vor Ort schildern. Hier gibt es oft Spielraum für einige Entscheidungen nach eigenem Ermessen der Veterinärämter.

Die räumliche Nähe des Verkaufsautomaten zum Betrieb ist bei sortieren Eiern nicht mehr erforderlich.

Jedoch muss auch hier der Verbraucherhinweis: „Eier nach Kauf bei Kühlschranktemperatur aufbewahren“, wenn der Verkaufsautomat eine integrierte Kühlung hat, ausgewiesen sein.

Quelle: LANUV 2022


Mindestanforderungen für Eier der Güteklasse „A“?

Eier der Güteklasse „B“ darfst du nur an die Nahrungsmittelindustrie oder an die „Nicht-Nahrungsmittelindustrie“ liefern. Welche Eier genau die Qualitätsmerkmale der Güteklasse „A“ erfüllen verdeutlicht dir folgende Übersicht.

Quelle: LANUV 2022

Ab wann gelten Eier laut den Vermarktungsnormen für Eier bei der Abgabe an den Endverbraucher als sortiert?

Wenn du deine Eier mit einer mechanischen Vorrichtung z.B. mit einer Sortieranlage sortierst und/oder unter der Verwendung der Begriffe aus den Vermarktungsnormen z.B. „klein“, „mittel“, „groß“, „S“, „M“, „L“ auf dem Markt, ab Hof oder an der Tür abgibst, musst Du deine Eier mit dem Erzeugercode kennzeichnen. Ebenfalls musst du die Zulassung für Deine Packstelle beantragen.

Eier gelten als unsortiert, wenn sie nach Augenschein per Hand in verschiedenen Preisgruppen (z.B. 0,25 € oder 0,30 €) sortiert werden und fallen nicht unter die Kennzeichnungsvorschriften der Vermarktungsnormen für Eier.

Quelle: LANUV 2022

Quelle: LANUV 2022

Der Verkauf von Eiern

Oft stellt sich auch die Frage ob Eier teils unsortiert und teils sortiert abgegeben werden dürfen. Das ist definitiv erlaubt. Du kannst deine Eier aus eigener Erzeugung unsortiert an den Endverbraucher und sortierte und ordnungsgemäß gekennzeichnete Eier an Wiederverkäufern abgeben.

Nicht alle Eier darfst du dem Endverbraucher ohne Weiteres präsentieren. Die Eier, die du dem Kunden zum Kauf anbietest, musst du unmittelbar nach dem Legen bis zur Abgabe an den Verbraucher sauber, unbeschädigt, trocken und frei von Fremdgerüchen halten. Dies schreiben die Vermarktungsnormen für Eier vor.

Du musst die Eier ebenso wirksam gegen Stöße und vor Sonneneinstrahlung schützen. Sie dürfen weder gewaschen noch anderweitig gereinigt worden sein. Generell solltest du die Eier bei gleichbleibenden und nicht zu niedrigen Temperaturen lagern und transportieren.

Sobald du die Eier einmal gekühlt lagerst, müssen sie kontinuierlich bis zum Verzehr oder zur Zubereitung gekühlt werden. Durch einen Temperaturanstieg bildet sich nämlich Kondenswasser auf der Schale und die natürliche Schutzschicht wird geschädigt, so dass Keime in das Innere gelangen können.

Deine Eier darfst du nach Ablauf des 21. Tages nach dem Legen nicht mehr an Verbraucher abgeben. Wenn du die allgemeinen lebensmittelhygienischen Anforderungen beachtest und die Eier nicht nach Güteklassen sortierst, darfst du Knickeier aus eigener Erzeugung dem Endverbraucher anbieten. Die Verpackungen bzw. Umhüllungen, die für Lebensmittel wiederverwendet werden sollen, müssen leicht zu reinigen und nötigenfalls zu desinfizieren sein. Pappkartons erfüllen diese Bedingungen nicht und dürfen somit nicht wiederverwendet werden.

Quelle: LANUV 2022


Unser Fazit

Das Thema „Vermarktungsnormen für Eier“ ist eine komplexe und uninteressante Angelegenheit für Eiererzeugerbetriebe. Wenn Du dich jedoch frühzeitig mit diesem Thema beschäftigst und Dir die Frage stellst, wo und über welche Wege Du deine Eier verkaufen möchtest, steht deinem Vertrieb nichts im Weg.

Jede betriebsinterne Umstellung sollte im Vorfeld gut durchdacht sein und jeder neue Vertriebsweg stellt Dich vor neuen Herausforderungen.

Dabei kann Dir dieser Blogbeitrag bei den ersten Schritten behilflich sein. Außerdem schadet es nicht, das Legehennenbetriebsregistergesetz in Ruhe durchzulesen. Bei weiteren Fragen kannst du dir das zuständige Veterinäramt zur Seite ziehen oder Du meldest Dich direkt bei uns!

Wir versuchen Deine Frage bestmöglich zu beantworten!

Quellen:
LANUV (2022), Information zu den Vermarktungsnormen Eier https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/agrar/dok/download/ Information_ueber_die_Kennzeichnungs_und_Buchfuehrungspflichten _fuer_Erzeuger.pdf (Zugriff: 21.12.2022)

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