Worauf müssen Betriebe achten, wenn sie 350 oder mehr Legehennen zur Eierproduktion halten?
Sobald 350 oder mehr Legehennen gehalten werden, wird eine Registrierung des Stalles erforderlich. Jedoch ist die Verwendung des Eier-Codes auf dem Ei noch nicht verpflichtend. Informationen zum Erzeugercode und wann dieser verpflichtend wird, findest Du in unseren Blogbeiträgen.
Außerdem musst du gemäß der Geflügel-Salmonellen-Verordnung deinen Stall durch eigene Kontrolle auf das Vorkommen von Salmonellen untersuchen, sobald du mindestens 350 Legehennen zur Eierproduktion hältst. Diese Regelung gilt auch für Mobilstallbetreiber, allerdings unabhängig von der Tieranzahl in einzelnen Herden.
Durch die gesetzlich vorgeschriebenen, regelmäßigen mikrobiologischen Untersuchungen im Legehennenstall wird ein Salmonellenbefall frühzeitig erkannt. Dann können direkt geeignete Maßnahmen sofort getroffen werden.
Quelle: LANUV 2022
Was sind denn Salmonellen bei Legehennen?!
Salmonellen sind Bakterien, die bei vielen Tierarten, aber auch bei Menschen vorkommen können.
Menschen infizieren sich häufig durch den Verzehr von kontaminiertem Geflügelfleisch und seltener durch mit Salmonellen belastete Eier. Um die Salmonellen-Infektion zu überwachen und zu bekämpfen, sind diverse rechtliche Vorschriften zu beachten.
Was ist bei der Einstallung von Junghennen zu beachten?
Um Infektionen vorbeugen zu können, solltest Du vor der Einstallung von Junghennen einige Dinge beachten.
Unter anderem sollten die jungen Leghennen während der Aufzucht gegen S. Enteritidis geimpft sein und als Junghenne vor der Umstallung in den Legebetrieb mit negativem Ergebnis auf S. Enteritidis und S. Typhimurium untersucht worden sein.
Wann und wie häufig müssen Proben zur Untersuchung der Legehennen entnommen werden?
Wenn Deine Herde 24 Wochen (+/- zwei Wochen) alt ist, musst Du die ersten Proben zur Salmonellenkontrolle entnehmen. Die Probenahme muss im Abstand von jeweils maximal 15 Wochen wiederholt werden. Du solltest dabei beachten, dass eine Salmonellenkontrolle nicht unmittelbar nach einem Antibiotika-Einsatz durchgeführt wird. Denn eine Herde von Legehennen gilt beim Nachweis antimikrobieller Substanzen unabhängig vom Untersuchungsergebnis als Salmonellen-positiv.
Welche Proben werden entnommen und wie?
Die Proben werden generell vom zuständigen und fachkundigen Personal z.B. eingewiesener Tierbetreuer entnommen. Dabei werden alle zugänglichen Stallbereiche mit befeuchteten Stiefelüberziehern aus saugfähigem Material begangen.
Es ist vorgeschrieben, dass zwei Paar Überzieher je Stall verwendet werden. Diese werden mit dem daran haftenden Material z.B. Kot und Stallstaub in saubere und eindeutig beschriftete Behälter z.B. Plastiktüte verpackt, gekühlt und innerhalb eines Tages an eine zuständige Untersuchungseinrichtung versandt.
Anstelle der Stiefelüberzieher kannst Du in Abstimmung mit dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt auch Kotproben zur Untersuchung einsenden.
Was passiert, wenn in einer Probe Salmonellen nachgewiesen wurden?
Wenn du bei der betriebseigenen Kontrolle S. Enteritidis oder S. Typhimurium nachgewiesen hast, musst du das zuständige Veterinäramt informieren. Das Veterinäramt wird daraufhin eine amtliche Nachuntersuchung durchführen.
Sobald das negative Ergebnis der amtlichen Untersuchung vorliegt, kannst du Hühner und Eier wieder verbringen. Wenn das Ergebnis der betriebseigenen Kontrolle durch die amtliche Untersuchung bestätigt wird, dürfen Eier aus der betroffenen Herde nur noch unmittelbar zur Verarbeitung in ein Eiproduktewerk verbracht oder unschädlich entsorgt werden.
Was musst du beachten, wenn der Betrieb um einen Stall erweitert werden soll?
Wenn du deinen Betrieb um einen weiteren Stall erweiterst, solltest du im Vorfeld bestimmte Dinge beachten. Der Stall ist erst zulässig, wenn du ihn vor der ersten Aufstallung der zuständigen Behörde angezeigt hast. Für jeden weiteren Stall wird eine zusätzliche Kennnummer benötigt. Dabei sind auch der Standort der einzelnen Ställe des Betriebs unter Beifügung eines Lageplans und das jeweilige Haltungssystem anzugeben. Dein Erzeugercode wird sich jedoch lediglich in der letzten Kennziffer ändern, da es sich hier um die Stallnummer handelt.
Auf Anfrage können dir für einen Stall, der die Anforderungen an mehrere Haltungssysteme erfüllt, mehrere Kennnummern – die sich lediglich in der Angabe zum Haltungssystem unterscheiden – mitgeteilt werden. Allerdings darf pro Stall zur gleichen Zeit nur eine Kennnummer zur Kennzeichnung der Eier genutzt werden. Du musst den Wechsel des Haltungssystems mindestens zwei Tage vor der Umstellung schriftlich oder elektronisch anzeigen, erst dann darfst du eine andere als die bisher verwendete Kennnummer zur Kennzeichnung der Eier verwenden.
Wenn Änderungen hinsichtlich notwendiger Angaben vorgenommen werden, müssen diese unverzüglich der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. Weitere erforderliche Angaben können dem LegRegG entnommen werden.
Sollte durch den zusätzlichen Stall die Legehennen-Anzahl 1.000 oder mehr betragen, unterliegt die Herde einmal pro Jahr und Betrieb, im Zeitraum von 8 bis 4 Wochen vor dem Ende des Produktionszyklus, einer amtlichen Kontrolle. In Betrieben mit mehreren Beständen bzw. Betriebsabteilungen ist eine Herde pro Bestand/Betriebsabteilung zu untersuchen.
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Quelle: LegRegG 2022
Unser Fazit
Sobald Du 350 oder mehr Legehennen hältst, gibt es einige Dinge zu beachten. Damit Du gut vorbereitet bist, solltest Du dir im Vorfeld Gedanken zu den Vorschriften machen.
In dem vergangenen Beitrag über die „Vermarktungsnormen für Eier“ findest Du eine übersichtliche Tabelle, ab wann ein Betrieb sich gem. § 1 Abs. 2 des LegRegG registrieren lassen muss, ab wann eine Verwendung des Erzeugercodes für Eier verpflichtend ist und ob eine Registrierung der Packstelle notwendig ist. Auch die Tierzahl im Betrieb spielt hier – wie oben erwähnt – eine wichtige Rolle.
Bei Fragen kannst Du dich gerne bei uns melden!
Quelle: Legehennenbetriebsregistergesetz (2022), https://www.gesetze-im-internet.de/legregg/__3.html (Zugriff: 21.12.2022)