Positive Befunde und unmittelbare Maßnahmen
Früher war es gängige Praxis, bei positiven Salmonellen-Befunden in betriebseigenen Kontrollen auf die Serotypisierung zu warten und gegebenenfalls eine erneute Probe vom Tierarzt zu nehmen. Mit der neuen Verordnung ändert sich das. Positive Befunde gelten nun als „Feststellung“ und führen unmittelbar zu Maßnahmen wie Verbringungsverboten. Und was bedeutet dieses Verbringungsverbote für Dich als Mobilstallbetreiber? Sobald ein positiver Befund festgestellt wurde, darfst Du ab dem Zeitpunkt der Feststellung keine Eier mehr verkaufen oder Ausliefern. Du darfst die Eier erst wieder vermarkten, wenn eine negative Probe vorliegt und dir das zuständige Amt die Freigabe erteilt.
Meldung an die zuständige Behörde
Legehennenbetriebe sind nun verpflichtet, positive Feststellungen unverzüglich der zuständigen Behörde, dem Veterinäramt, zu melden. Diese Behörde kann daraufhin die Serotypisierung anordnen, aber auch schon im Vorfeld verbindliche Maßnahmen ergreifen. Der Verbraucherschutz soll dadurch gesteigert werden, da mögliche Salmonellen-Infektionen frühzeitig erkannt und bekämpft werden können.
In die Geflügel-Salmonellen-Verordnung wird der Begriffs „Herde“ eingeführt
Die Verordnung führt den Begriff „Herde“ anstelle des bisherigen Begriffs „Betrieb/Betriebsteil“ ein. Dies ermöglicht den zuständigen Veterinärämtern, die jeweiligen Herden unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten präziser zu definieren. Diese Anpassung ermöglicht eine differenziertere Kontrolle und gezielte Maßnahmen.
Herde und Hygieneschleuse
Die neue Geflügel-Salmonellen-Verordnung fordert nun, dass pro „Herde“ eine Hygieneschleuse einzurichten ist. Für die Begriffsdefinition der Herde muss man den Verweisen über mehrere Verordnungen folgen. Wir fassen die derzeitige Experteneinschätzung zusammen: In jedem Mobilstall lebt eine Herde. Daher benötigt nach derzeitigem Stand auch jeder Mobilstall eine eigene Hygieneschleuse. Das ist nicht bei jedem Mobilstalltyp technisch umsetzbar und auch nicht für jeden Betrieb praktikabel.
Betriebseigene Kontrollen
Du musst mindestens alle 15 Wochen Salmonellenproben aus jeder Herde entnehmen und die z.B. durch den Tierarzt untersuchen lassen. Die Ergebnisse musst du dokumentieren und 3 Jahre lang aufbewahren
Anforderungen an Deinen Betrieb
- Impfe Deinen Bestand gegen Salmonellen.
- Der Mobilstall muss nach dem Ausstallen gereinigt und desinfiziert werden. Der Mobilstall darf dann frühestens 3 Tage nach dem Ausstallen neu besetzt werden.
- Zwischen den Mobilstallflächen sollen Zaunabstände von 10 Metern eingehalten werden, damit das Veterinäramt diese Herden als gegebenenfalls getrennte Einheiten einstuft.
- Der Auslauf muss einmal im Jahr gekalkt werden.
- Du musst eine Hygieneschleuse für jeden Mobilstall einplanen.
- Die Transportbehältnisse, die zum Ausstallen von Lebendgeflügel genutzt werden, müssen vorher gereinigt und desinfiziert sein.
- Das Wasser zur Tränkung des Geflügels darf nur in einer Qualität angeboten werden, die eine Infektion der Herde mit Salmonellen nicht befürchten lässt.
Was bedeutet die Änderung in der Geflügel-Salmonellen-Verordnung für Mobilstallbetreiber?
Die Folgen dieser Neuregelung für die Mobilstallbranche war dem Gesetzgeber vermutlich nicht in vollem Umfang bewusst. Es wird nun auf unterschiedlichsten Ebenen nach Kompromissen und Lösungen gesucht. Wir gehen davon aus, dass in dieser Sache noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Dennoch können wir Dir nur dringend raten, Dich mit dem Thema vertraut zu machen. Falls Du noch kein ausgearbeitetes Hygienekonzept hast, raten wir Dir dazu, eins für Deinen Betrieb zu erstellen. Wir schließen uns da dem Motto des Mobilstallbetreiber-Verbandes BVMG an: „Ein Konzept ist besser als kein Konzept“
Wir wissen, dass die Umsetzung dieser Regeln eine große Herausforderung ist. Aktuell arbeiten wir an einem ausführlichen, praxisnahen Leitfaden wie die Regelungen in einem farmermobil am besten umzusetzen sind. Zudem ist der Bundesverband Mobile Geflügelhaltung e.V. (BVMG) dabei, ein Handbuch Basiswissen zum Thema Salmonellen in der Geflügelhaltung zu erstellen. Wenn Du das nach Fertigstellung lesen möchtest, melde Dich gerne direkt beim BVMG.
* Lieber Leser, die „Verordnung zur Bekämpfung von Salmonellen beim Haushuhn und bei Puten“ kurz „Geflügel-Salmonellen-Verordnung“ und noch kürzer „GflSalmoV“ ist ein komplexer Gesetzestext, der nach unserer Einschätzung nicht immer eindeutig ist. Alle Informationen, die wir Euch in diesem Zusammenhang zusenden und übermitteln, sollen Euch helfen, dieses komplexe Gebiet überschaubarer zu machen. Wir befragen dazu Experten und werten Stellungnahmen von Experten aus. Aber wir können leider keine Gewähr dafür geben, dass unsere Einschätzung von Eurem Veterinäramt geteilt wird. Am Ende entscheidet der für Euch zuständige Amtstierarzt oder die zuständige Amtstierärztin, wie die Verordnung bei Euch anzuwenden ist. Diese Entscheidung kann je nach Veterinäramt und zuständiger Person unterschiedlich ausfallen