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Mehr Schutz für Verbraucher und Herausforderungen für die Geflügelbranche.
Liebe/r wie du vielleicht schon mitbekommen hast, gibt es neue Anpassungen in der Geflügel-Salmonellen-Verordnung. Die Zweite Verordnung zur Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung soll sicherstellen, dass die Qualität und Sicherheit von Geflügelfleischprodukten noch stärker gewährleistet wird.
Diese enthält folgende Änderungen: - Positive Befunde haben unmittelbare Maßnahmen wie ein Verbringungsverbot zufolge
- Positive Feststellungen müssen unverzüglich an die zuständige Behörde gemeldet werden
- Der Begriff „Herde“ wird eingeführt
- Pro Herde muss es eine Hygieneschleuse geben
Möchtest Du gerne mehr Details darüber erfahren?
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Was bedeutet das für Dich als Mobilstallbetreiber?
Besonders der erste Punkt, der die unmittelbaren Maßnahmen bei positiven Proben betrifft, birgt Herausforderungen für Geflügelbetriebe. Hier sind eine verschärfte Kontrolle und schnelle Reaktionen gefragt. Sobald ein positiver Befund festgestellt wurde, darfst Du ab dem Zeitpunkt der Feststellung keine Eier mehr verkaufen oder Ausliefern. Du darfst die Eier erst wieder vermarkten, wenn eine negative Probe vorliegt und dir das zuständige Amt die Freigabe erteilt.
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Hygiene im Mobilstall
Die Mobilställe von farmermobil sind alle mit einem Vorraum der als Hygieneschleuse fungieren kann, ausgestattet. Wir haben Dir in einem Blogbeitrag zusammengefasst, wie du deinen Vorraum gemäß der neuen Geflügel-Salmonellen-Verordnung umrüsten kannst.
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Fragen?
Wenn Du Fragen hast, oder unsicher bist wie Du nun weiter vorgehen sollst, melde Dich gerne bei uns. Wir helfen Dir gerne! Dein farmermobil-Team
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