Logo
Neuigkeiten zur Geflügel-Salmonellen-Verordnung ❗
‌
‌

Neuigkeiten zur Geflügel-Salmonellen-Verordnung

Liebe/r  

Bereits im November 2023 haben wir Dich über die neuen Anpassungen in der Geflügel-Salmonellen-Verordnung informiert. Diese Änderungen haben gerade Mobilstallbetreiber vor große Herausforderungen gestellt und viele Fragen aufgeworfen. Nun ist es so weit, die ersten Kontrollen durch Amtstierärztinnen und Amtstierärzte werden durchgeführt und die Aufregung ist groß.

Seit November 2023 ist die Diskussion unter den Experten weiter fortgeschritten, was die Geflügel-Salmonellen-Verordnung für Euch in der Praxis bedeutet. Wir haben hier den aktuellen Stand für Euch zusammengefasst: *

‌
‌
‌

Herde und Hygieneschleuse

Die neue Geflügel-Salmonellen-Verordnung fordert nun, dass pro „Herde“ eine Hygieneschleuse einzurichten ist. Für die Begriffsdefinition der Herde muss man den Verweisen über mehrere Verordnungen folgen. Wir fassen die derzeitige Experteneinschätzung zusammen: In jedem Mobilstall lebt eine Herde. Daher benötigt nach derzeitigem Stand auch jeder Mobilstall eine eigene Hygieneschleuse. Das ist nicht bei jedem Mobilstalltyp technisch umsetzbar und auch nicht für jeden Betrieb praktikabel.

Wie Du den Vorraum eines farmermobils zu einer Hygieneschleuse einrichten kannst, erklären wir Dir in diesem Blogbeitrag ausführlich. Zudem musst Du in Deiner Hygieneschleuse die Gerätschaften, die Du für die Stallarbeit benötigst, reinigen und desinfizieren können, bevor du sie in Deinem Mobilstall nutzt.

Zum Blogbeitrag
‌
‌
‌
‌
‌

Anforderungen an Deinen Betrieb

  • Impfe Deinen Bestand gegen Salmonellen.
  • Der Mobilstall muss nach dem Ausstallen gereinigt und desinfiziert werden. Der Mobilstall darf dann frühestens 3 Tage nach dem Ausstallen neu besetzt werden.
  • Zwischen den Mobilstallflächen sollen Zaunabstände von 10 Metern eingehalten werden, damit das Veterinäramt diese Herden als gegebenenfalls getrennte Einheiten einstuft.
  • Der Auslauf muss einmal im Jahr gekalkt werden.
  • Du musst eine Hygieneschleuse für jeden Mobilstall einplanen.
  • Die Transportbehältnisse, die zum Ausstallen von Lebendgeflügel genutzt werden, müssen vorher gereinigt und desinfiziert sein.
  • Das Wasser zur Tränkung des Geflügels darf nur in einer Qualität angeboten werden, die eine Infektion der Herde mit Salmonellen nicht befürchten lässt.
‌
‌
‌
‌
‌

Und nun?

Die Folgen dieser Neuregelung für die Mobilstallbranche war dem Gesetzgeber vermutlich nicht in vollem Umfang bewusst. Es wird nun auf unterschiedlichsten Ebenen nach Kompromissen und Lösungen gesucht. Wir gehen davon aus, dass in dieser Sache noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Dennoch können wir Dir nur dringend raten, Dich mit dem Thema vertraut zu machen. Falls Du noch kein ausgearbeitetes Hygienekonzept hast, raten wir Dir dazu, eins für Deinen Betrieb zu erstellen. Wir schließen uns da dem Motto des Mobilstallbetreiber-Verbandes BVMG an: „Ein Konzept ist besser als kein Konzept“

Wir wissen, dass die Umsetzung dieser Regeln eine große Herausforderung ist. Aktuell arbeiten wir an einem ausführlichen, praxisnahen Leitfaden wie die Regelungen in einem farmermobil am besten umzusetzen sind. Zudem ist der Bundesverband Mobile Geflügelhaltung e.V. (BVMG) dabei, ein Handbuch Basiswissen zum Thema Salmonellen in der Geflügelhaltung zu erstellen. Wenn Du das nach Fertigstellung lesen möchtest, melde Dich gerne direkt beim BVMG.

Eines können wir Dir schon jetzt versichern, dass Du mit einem farmermobil mit Vorraum bestens aufgestellt bist, um den neuen Anforderungen zu genügen!

‌
‌
‌
‌
‌

* Liebe Leserinnen und Leser, die "Verordnung zur Bekämpfung von Salmonellen beim Haushuhn und bei Puten“ kurz „Geflügel-Salmonellen-Verordnung“ und noch kürzer „GflSalmoV“ ist ein komplexer Gesetzestext, der nach unserer Einschätzung nicht immer eindeutig ist. Alle Informationen, die wir Euch in diesem Zusammenhang zusenden und übermitteln, sollen Euch helfen, dieses komplexe Gebiet überschaubarer zu machen. Wir befragen dazu Experten und werten Stellungnahmen von Experten aus. Aber wir können leider keine Gewähr dafür geben, dass unsere Einschätzung von Eurem Veterinäramt geteilt wird. Am Ende entscheidet der für Euch zuständige Amtstierarzt oder die zuständige Amtstierärztin, wie die Verordnung bei Euch anzuwenden ist. Diese Entscheidung kann je nach Veterinäramt und zuständiger Person unterschiedlich ausfallen.

‌
‌
‌
‌
‌
Sie erhalten diese E-Mail weil Sie sich mit der Adresse bei farmermobil GmbH angemeldet haben. Wenn Sie keine E-Mails mehr erhalten möchten, können Sie sich hier unsubscribe.
webversion - unsubscribe - update profile
Logo
© 2026 farmermobil GmbH, Alle Rechte vorbehalten.
‌