
Umweltfreundlicher, schneller, einfacher bauen: Die neue Bauordnung in Brandenburg
Zum 01.01.2021 ist in Brandenburg die neue Bauordnung in Kraft getreten. Mobilställe benötigen künftig bis zu einer Größe von 500 m³ mit einer Auslauffläche von mindestens 7 m2 je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt keine Baugenehmigung mehr. Damit wird die Haltung auf Freiflächen im Außenbereich und somit das Tierwohl gestärkt.
Durch die neue Bauordnung können unsere mobilen Hühnerställe künftig ohne Baugenehmigung in Brandenburg aufgestellt werden. Für die folgenden Stallsysteme wird keine Baugenehmigung benötigt:
- STARTER-plus (bis zu 345 Legehennen)
- STARTER-max (bis zu 450 Legehennen)
- fm600 (bis zu 900 Legehennen)
- fm1000 (bis zu 1500 Legehennen)
- fm1300 (bis zu 2000 Legehennen)
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Quelle: Land Brandenburg